Stefanie Hagendorff – Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht (Deutschland)
Einfach gute Beratung.

Stefanie Hagendorff berät und hilft als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) bundesweit in Deutschland vor allen Gerichten (außer Bundesgerichtshof) außergerichtlich oder als Prozessbevollmächtigte vor Gericht, mit folgenden Schwerpunkten:

  • Urheberrechtsverletzungen durch Einsatz von KI – aktueller Beitrag: Urheberrecht wegen KI bald tot? – Was dagegen zu tun ist – Rechtsanwältin Hagendorff (xn--it-fachanwltin-fib.de)
  • IT-Vertragsrecht, insbesondere Vertragsprüfung und Optimierung für IT-Dienstleister, Agenturen oder Online-Kursanbieter
  • Schlichtung oder Forderungsdurchsetzung  (ein Inkassobüro ist nur bei unbestrittenen Zahlungsforderungen günstiger und nicht, wenn Kunde Widerspruch erhebt oder auch sonstige Ziele wie Unterlassung und Beseitigung von rufschädigenden Äußerungen oder gewerblichen Schutzrechtsverletzungen Streitgegenstand sind)
  • Beratung im Äußerungsrecht, etwa bei Schmähkritik, Rufschädigung, unlauterer Schleichwerbung oder sonstige irreführende Werbung (Internetrecht und Social Media)
  • Vorgehen gegen Plattform bei der Sperrung des Accounts des Händlers oder Werbetreibenden
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen gegen Mitbewerber oder bei schuldhaften Datenleaks und Identitätsbetrug
  • Beratung und Vertretung bei Vertriebsprüfungen der Zulassungsbehörde ZFU nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (ZFU-Zulassungsfragen und Vertragsrecht für Zertifikatskurse und Online-Coaching-Anbieter (Fernunterrichtsschutzgesetz) – hier ist derzeit die Ansicht bei der zuständigen Behörde und einigen Gerichten im Vordringen, dass auch im B2B-Bereich das FernUSG anwendbar ist und daher Handlungsbedarf

Ich bin seit 2003 als Rechtsanwältin tätig, vorher Unternehmensjuristin bei einer Online-Jobbörse, in 2023 erneut Inhouse Legal Counsel / Unternehmensjuristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht für eine Hotelkette und seit Jahren Betreuung von Unternehmen in weiteren Branchen mit einer Reihe von Erfolgen.

Beim IT-Recht handelt sich um eine besondere Querschnittsmaterie, die besonders dynamisch sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch wegen der rasanten technischen und wirtschaftlich disruptiven Entwicklung. Es gibt derzeit nur 931 zugelassene Fachanwälte und Fachanwältinnen für Informationstechnologierecht (IT-Recht) (Stand 11.12.2023, Quelle: Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer) und ich bin als wegen der nachgewiesenen praktischen und theoretischen Expertise als Fachanwältin für IT-Recht seit 2015 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassen.

Mandanten erhalten bei mir in umfangreichen Angelegenheiten eine sicher verschlüsselte Online-Akte und haben jederzeit Zugriff auf die relevanten Dokumente und Nachrichten im Mandat.

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