Stefanie Hagendorff – Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht
Meine Tätigkeitsschwerpunkte:
- Vertragsprüfung oder Erstellung – z.B. AGB, Softwarevertrag, SaaS, IT-Dienstleistungen, Digitale Produkte
- Forderungsdurchsetzung bei Gericht, insbesondere bei Verträgen mit IT-Bezug
- Lizenzverträge und Urheberrecht
- Domainrecht und Markenanmeldungen
- Datenschutzrecht z.B. Datenschutzerklärung, Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Schmerzensgeld bei schwerwiegenden Folgen aufgrund von schuldhaften Datenschutzverletzungen
- Wettbewerbsrecht und unlautere Werbung z.B. bei Fernunterricht ohne Zulassung der ZFU
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Widerrufsbelehrungen
- Handels- und Vertriebsrecht in verschiedenen Branchen z.B. e-Learning
- Webseitencheck (Schutz vor Abmahnungen oder Auflagen und Bussgeldern von Aufsichtsbehörden)
- Plattformrecht (Streit zwischen Händlern mit Plattform z.B. bei Sperrung des Accounts oder Einfrieren der Erlöse) und datengetriebenen Geschäftsmodellen – Data as a Service (DaaS)
- Löschung von rechtswidrigen negativen Rezensionen und Schutz vor Rufschädigung
- Strafrecht mit IT-Rechtsbezügen
Ich berate und verhandle für meine Mandanten außergerichtlich und vertrete vor den Behörden oder vor Gericht oder den Schiedsstellen. Aktuelles in meinem Blog
Es gibt derzeit nur 866 zugelassene Fachanwälte für Informationstechnologierecht (IT-Recht) in Deutschland (Stand 05.12.2022 Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer), Tendenz steigend. Das sind nur 1,49 % der Fachanwälte von insgesamt 58.229 Fachanwälten in Deutschland (Stand Dezember 2022 laut Statista.com, Tendenz steigend) und zum Stichtag 01.01.2022 insgesamt 167.085 Rechtsanwälten in Deutschland.
Testen Sie meine Expertise.
Werdegang: Ich war nach meinem Studium und Staatsexamen in Frankfurt am Main, zunächst als Unternehmensjuristin tätig bei einer erfolgreichen Online-Jobbörse, spezialisierte mich so auf das IT-Recht und bin seit 1999 als Rechtsanwältin in diesem Bereich tätig. Seit 2015 bin ich als Fachanwältin für IT-Recht bei der Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main zugelassen und ehrenamtlich dort Mitglied im Fachausschuss IT-Recht. Entsprechend kenne ich viele Fallstricke in den genannten Gebieten aus Erfahrung gut und lerne in diesem technisch, rechtlich und wirtschaftlich sehr dynamischen Bereich laufend dazu. Es ist eine Querschnittsmaterie, die immer wieder neu herausfordert, von Fall zu Fall. Denn die technische und wirtschaftliche Entwicklung und häufigen Änderungen der Vorschriften machen eine ständige Fortbildung und Spass an den neuen Technologien erforderlich. Bei allem Spass mit ChatGBT oder anderer Künstlicher Intelligenz (KI), Non fungible Token (NFT) und Block Chains prüfe ich je nach Anwendungsfall in Abwägung mit den Risiken den Nutzen und die spezifischen technischen, vertraglichen und organisatorischen Massnahmen, die zur Vermeidung von Schäden notwendig sind.
Daher bin ich es gewohnt und es macht mir Spaß, ständig dazuzulernen. Je nach Anforderung des Projekts auch in Zusammenarbeit mit dem Legal Counsel oder Fachabteilungen des Mandanten. Ich bilde mich pflichtgemäß neben den laufenden Mandanten aus verschiedenen Branchen jährlich fort. Nach § 15 FAO sind jährlich mindestens 15 Zeitstunden Teilnahme an anwaltsorientierten oder interdisziplinären Veranstaltungen im Bereich Informationstechnologie erforderlich, bei mir sind es seit Jahren wegen der dynamischen Entwicklung und der steigenden Bedeutung für Unternehmen z.B. im Datenschutzrecht noch mehr.
Mandanten erhalten bei mir in umfangreichen Angelegenheiten eine sicher verschlüsselte Online-Akte und haben jederzeit Zugriff auf die relevanten Dokumente und Nachrichten im Mandat.
Nutzen Sie gerne mein Kontaktformular für Ihre Anfrage. Sie erhalten werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Oder rufen Sie für eine Terminvereinbarung an.

Einfache Zusammenarbeit
Ihre Rechtsfragen lösen Sie hier schnell und einfach nach Terminvereinbarung telefonisch. Senden Sie Ihre Anfrage direkt im Kontaktformular. So kommen Sie effizient zu Ihrem Recht und der besten Lösung.Langjährige Spezialisierung
Anfrage per Kontaktformular senden und Zusammenarbeit starten.
Langfristiger Partner
Von DSGVO über AGBs bis zu Rezensionen bekommen Sie hier Antworten auf alle Fragen zum IT-Recht aus einer Hand. Auf Basis einer Kontingentvereinbarung betreue und unterstütze ich Ihre Fachabteilung auch gerne im Datenschutz- und IT-Recht oder Markenrecht auf Dauer.Schnelle Terminvereinbarung
Ein IT-Recht-Partner, alle Antworten.
Transparente Kosten
Kosten entstehen erst nach der ausdrücklichen Erteilung eines Mandats. Zuvor erhalten Sie ein aussagekräftiges Angebot, das individuell zu Ihrem Anliegen passt. So wissen Sie vorab, welche Unterstützung Sie zu welchem Preis bekommen.Transparente Kosten
Hier wissen Sie schon vorher, dass es sich lohnt. Ich arbeite kostentransparent. Guter Rat ist zwar nicht billig, aber er ist es wert. Wo es möglich ist, nutze ich kostensparende Tools und Textgeneratoren, um effizient zu arbeiten.