Rechtsberatungsangebote zum Festpreis
Bei überschaubaren Projekten sind transparente Festpreisangebote möglich. Zum Beispiel enthält der rechtliche Check einer Webseite:
- Unkomplizierte Beratung anhand von Checklisten und Fragebögen – je nach Wunsch telefonisch oder per E-Mail oder persönlich
- Erstellung von Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Hinweise zu bestehenden Informationspflichten und entsprechende Texterstellung (z.B. Widerrufsbelehrung für Verbraucher, Einwilligung für Newsletter, Teilnahmebedingungen für eine Veranstaltung/Seminar)
- Beratung zu bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten – telefonisch, per Mail oder persönliches Beratungsgespräch
mit bis zu 20 Webseiten je nach Branche und Geschäftsmodell bereits ab 800 € zzgl. 19 % Ust.
Wie können Sie konkrete Projekte und Datentransfers datenschutzkonform umsetzen? Welche Verträge benötigen Sie? Wie gehe ich mit DSGVO-Auskunftsersuchen von Kunden, Bewerbern oder Mitarbeitern um? Wie erstelle ich ein Datenschutz- und Löschkonzept? Hilfe bei Erstellung einer Datenschutzfolgeabschätzung und Verarbeitungsverzeichnissen nötig? Ich biete die fachanwaltliche Begleitung Ihres Teams oder wahlweise auch Workshops und Inhouse Seminare in Ihrem Unternehmen abgestimmt auf Ihre datenschutzrechtlichen Problemstellungen an.
Aktuelle Entscheidungen der Gerichte haben auf Basis der DSGVO und anderer Compliance Vorschriften die tägliche Praxis in vielen Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Wegen der hohen Bussgelder nach Art. 83 DSGVO in Höhe von bis zu 2 % bzw. bis zu 4 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe (weltweit) und der Schadenersatzansprüche auch für immaterielle Schäden, die durch die Verletzung von Datenschutzvorschriften Betroffenen entstehen nach Art. 82 DSGVO, besteht Handlungsbedarf um hohe Haftungsrisiken und Rufschäden für Unternehmen zu vermeiden. Auch die Pflicht zur Einrichtung und das Betreiben eines stetigen Datenschutzmanagements und das Management im Falle einer Datenpanne ist ein datenschutzrechtliches Minenfeld, da einerseits unverzüglich Fristen zur Meldung nach Art. 33 DSGVO an Aufsichtsbehörden und bei hohen Risiken für die Betroffenen auch deren sofortige Information erforderlich ist, andererseits aber Schadenersatzforderungen in beträchtlicher Höhe drohen, wenn und soweit der Verantwortliche nicht in der Lage ist, nachzuweisen, dass er für die Datenpanne in keinerlei Hinsicht ein Verschulden trägt (Art. 82 Abs. 3 DSGVO).