Internetrecht
Internetrecht. Meine fachanwaltliche Expertise und Schwerpunkt ist als Fachanwältin für Informationstechnologie seit 20 Jahren (anfangs als Unternehmensjuristin bei der damals führenden Online-Jobbörse jobpilot) das IT-Recht.
Das IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie, die in den verschiedensten Bereichen Kenntnisse und praktische Erfahrung im digitalen Bereich erfordert und Besonderheiten der Prozessführung und Vertragsgestaltung aufweist.
Schwerpunkte sind hierbei in meiner Kanzlei
- IT-Vertragsrecht für Online-Seminar-Anbieter (eLearning) zur Vermeidung einer Zulassungspflicht nach dem FernUSG bei der Zentralstelle für Fernunterricht und Umgang mit der ZFU
- IT-Vertragsrecht für Online-Händler (eCommerce) und IT-Dienstleister (z.B. Werbeagenturen, Webdesigner) sowie Marken, deren Geschäftsmodell datengetrieben ist einschließlich AGB, Impressum und sonstiger Rechtstexte/IT-Verträge
- Vertragsrecht im Bereich Telekommunikation oder im Vertrieb
- Durchsetzung offener Forderungen oder deren Abwehr bei bestrittenen Forderungen einschließlich Zwangsvollstreckung z.B. Pfändung der Domain
- Prüfung datengetriebener Geschäftsmodelle oder von IT-Dienstleistern und Webseitenchecks – Auf was muss geachtet werden, was muss geändert werden, um eine spezielle Zulassungspflicht oder Abmahngefahren zu vermeiden?
- Datenschutzrechtliche Beratung einschließlich Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO, Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (joint controller Vereinbarungen) nach Art. 26, Zusatzvereinbarungen zu EU-Standardvertragsklauseln bei Drittlandtransfer, Datenschutzfolgeabschätzungen, Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzvereinbarungen, Datenschutzhinweise für Webseiten, Apps oder sonstige Marketing-Kampagnen, Datenschutzhinweise für Bewerber, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Massnahmen und Vereinbarungen zum Schutz von Know-How nach dem GeschGehG
- Prüfung und Vertretung bei Markenanmeldungen gegenüber dem Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) für Marken oder Designs ebenso wie beim Europäischen Marken- und Patentamt
- Prüfung, Ausspruch oder Abwehr bei urheberrechtlichen Abmahnungen oder Nachlizensierungsaufforderungen
Abmahnungen
Wenn Sie selbst Opfer von Rechtsverletzungen geworden sind z.B. wegen rufschädigender Äußerungen im Internet oder umgekehrt Sie z.B. als Händler wegen des Vorwurfs einer solchen im Internet eine Abmahnung erhalten haben, benötigen Sie fachanwaltliche Beratung, da der falsche Umgang hiermit sie vom Regen in die Traufe führen kann. Manche Abmahner machen missbräuchlich von diesem Instrument Gebrauch und legen es darauf an, Einnahmen hierüber zu generieren, daher sollten Sie sich in solchen Fällen unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Die häufigsten Arten der mit Abmahnschreiben gerügten Rechtsverletzungen, die mir ausgesprochen oder beraten und ggfs. abgewehrt werden, sind dabei:
- Verletzungen des Persönlichkeitsrechts einer Person (z.B. Beleidigung, Verleumdung, unlautere Nachrede, falsche Verdächtigung, Verletzung der Privatsphäre, Verletzung des Rechts am eigenen Bild ohne Einwilligung des Abgebildeten), Rufschädigung von Unternehmen durch unberechtigte negative Bewertungen im Internet oder Datenschutzverletzungen (z.B. unerlaubte Weitergabe oder Verbreitung von persönlichen Daten oder Profilbildern an Dritte ohne wirksame Einwilligung)
- Urheberrechtsverletzungen (z.B. Filesharing, also das Veröffentlichen geschützer Filmwerke oder Musikwerke über ein peer-to-peer-Netzwerk bzw. sog. Internettauschbörsen, unbefugtes Posten oder Teilen von fremden Bildern ohne Lizenz der Rechteinhaber auf eigener Webseite oder Social Media wie etwa Facebook oder Instragram oder Twitter, fehlende oder unzureichende Bildernachweise u.v.m.)
- Markenverletzungen bei Werbung im Internet (z.B. Werbeanzeige mit einem Keyword (Stichwort) und Anzeigentitel einer Marke, ohne diesen Markenartikel selbst anzubieten; Verwendung einer Marke als Domain, ohne mit dem Markeninhaber die Nutzung vereinbart zu haben)
- Wettbewerbsverletzungen (Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) – die die E-commerce-Branche betreffen, also Handelsplattformen, Händler auf diesen Plattformen und Online-Shop-Betreiber. Diese haben sehr umfassende Vorschriften zu Informationspflichten zu beachten – und das ist bei einer Vielzahl laufend sich ändernder Vorschriften gar nicht so einfach, z.B. Vorgaben sind nach dem Fernabsatzrecht für Verbraucher wie Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung korrekt zu beachten. AGB dürfen nicht gegen die Vorschriften nach den §§ 307ff. BGB verstoßen. Es dürfen keine irreführende Werbeangaben durch unzureichende Werbeeinwilligungen für die Direktwerbung gemacht werden u.a.)
Anbieter und Blogger benötigen hier Klarheit, was sie beachten müssen, um solche Streitigkeiten zu vermeiden.
Abgemahnte benötigen anwaltliche Hilfe, um zu klären, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie sie reagieren sollten. Die oft kurz gesetzten Fristen sollten beachtet werden und rechtzeitig vorher ein Anwalt konsultiert werden. Da die Abmahnungen oft zu weitgehende vorformulierte Unterlassungserklärungen enthalten, sollte der Abgemahnte diese nicht ungeprüft unterschreiben, jedoch ist auch ein Ignorieren des Abmahnschreibens keine gute Idee. Es droht sonst eine einstweilige Verfügung oder Klage und die Chance zu einer außergerichtlichen schadenbegrenzenden Lösung ist vertan. Der Abgemahnte ist aber möglicherweise gar nicht der Verantwortliche und benötigt anwaltliche Beratung, welche Prozessrisiken in seinem Fall bestehen. Abgemahnte sollten nicht selbst bei der Anwaltskanzlei des Auftraggebers für die Abmahnung anrufen, da die Äußerungen später gegen den Anrufer verwendet werden können, wenn keine Einigung zustandekommt. Soweit ein Rechtsstreit vermieden werden soll, kann auch anwaltlich besser ein Vergleich erzielt werden und die Angelegenheit erledigt werden. Zudem werden anwaltlich beratene und vertretene Abgemahnte erfahrungsgemäß deutlich seltender verklagt.
Verletzte, die sich wehren wollen, benötigen anwaltliche Beratung und Vertretung, wie in Ihrem Fall am besten vorgegangen werden sollte, um Beweise zu sichern, Fristen und Chancen zu beachten, und gegen die Rechtsverletzung effektiv vorzugehen. Das ist oft, aber nicht immer das Instrument der Abmahnung und notfalls einstweilige Verfügung oder Klage, aber teilweise auch Strafanzeige mit Strafantrag über die Strafverfolgungsbehörden.